Pflegeleistungen

Unsere Pflegeleistungen


nach SGB XI (Pflegekasse) und SGB V (Krankenkasse)


Pflegeversicherte haben nach Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs und bei Anerkennung eines Pflegegrades Anspruch auf diverse Pflegeleistungen.
Die Pflegeversicherung trägt grundlegende Betreuungs- und Pflegeleistungen.
Oberstes Ziel der Pflegeleistungen ist es, die Betreuung und Pflege der Betroffenen zu ermöglichen sowie ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität aktiv zu fördern.

  • LK01 kleine Körperpflege (Teilwaschung)
  • LK02 große Körperpflege (Ganzkörperwäsche in der Dusche/am Waschbecken/im Bett)
  • LK03 große erweiterte Körperpflege (Vollbad)
  • LK04 Spezielle Lagerung bei bettlägerigen Patienten (zur Vermeidung von Druckgeschwüren)
  • LK05 Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen (Wechsel des Inkontinenzmaterials und Intimhygiene)
  • LK06 Zwischenmahlzeit (Zubereitung, Eingabe oder Anleitung bzw. Beaufsichtigung des Essens, Nachbereitung – kleine Mahlzeit)
  • LK07 Hauptmahlzeit (Zubereitung, Eingabe oder Anleitung bzw. Beaufsichtigung des Essens, Nachbereitung – große Mahlzeit)
  • LK08 Hilfe bei Parenteraler Ernährung (Ernährung über PEG oder Magensonden)
  • LK09 Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen(An- Auskleiden)
  • LK10 Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • LK11 Mobilisation (Patient aus dem Bett holen mittels Hilfsmittel oder begleitetes Gehen, Stehen, Treppen gehen  oder Anleiten zur Eigenmobilisation)
  • LK12 Begleitung bei Aktivitäten
  • LK13 Hauswirtschaftliche Versorgung

Verhinderungspflege


nach § 39 SGB XI


Alle Angehörigen, die einen Patienten innerhalb eines Pflegegrades (mind. PG 2) zuhause länger als 6 Monate pflegen, haben Anspruch auf Pflege bei Verhinderung. Kalenderjährlich bedeutet das eine mögliche Entlastung, z.B. durch einen anerkannten Pflegedienst. Bis zu 1612 Euro stehen Ihnen hier zur Verfügung. Dieser Betrag kann bei Bedarf sogar nochmal um die Hälfte erhöht werden. Bei stundenweiser Nutzung hat diese Entlastungsmöglichkeit keinerlei Auswirkung auf das Pflegegeld.
Alle Leistungen aus den zuvor genannten Leistungskomplexen, aber auch Betreuungsleistungen und Hauswirtschaftsleistungen können so finanziert werden.

Behandlungspflege


nach ärztlicher Verordnung SGB V

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Injektionen (subcutan und intramuskulär)
  • Insulintherapie, BZ Messung
  • Port,- Wund,- und Stomaversorgung
  • Richten und Verabreichen Medikamenten
  • Versorgung von Drainagen
  • Blutdruckmessung
  • Anleitung zur Selbstversorgung in behandlungspflegerischen Fachbgebieten
  • uvm.

Ergänzende Leistungen